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Fahlhorst – ein Ausflug in alte Zeiten
Der kleinste Ort der Gemeinde Nuthetal wurde auf einer Sandscholle am Rande der Nutheniederung angelegt. Seine erste schriftliche Erwähnung erfuhr es im Jahre 1375 im Landbuch Kaiser Karl IV. als Valehorst (mnd. Vale, Val = fahl, blaß vom Grün der Natur und mnd. Horst = Gestrüpp, Buschwerk), obwohl es wahrscheinlich schon viel älter ist. Vor 1375 bis 1667 gehörte es zum Schloß Beuthen bzw. Gut Schenkendorf bei Großbeeren unter den Besitzern von der Groeben und von Schlabrendorf. Danach war es bis 1826 zum Amt Saarmund und bis 1872 zum Amt Potsdam gehörig. Weiterhin gehörte es zum Kreis Teltow bzw. heute zum Landkreis Potsdam-Mittelmark. Dorf Fahlhorst und Gutsbezirk wurden erst im Jahre 1928 vereinigt.
1375 werden 19 Hufen erwähnt und 1520 werden ein Schulzenhof und 8 Höfe genannt als Leibgedinge der Frau von Schlabrendorf genannt. Die Flur hatte wenig Ackerland, aber eine gute Viehweide. Nach dem Dreißigjährigen Krieg als nur noch 1 Kossäth gezählt wurde, wurde in Fahlhorst vom ein Vorwerk eingerichtet, dem alle Bauern- und Kossäthenhöfe einverleibt wurden. Kurfürst Friedrich Wilhelm I. kaufte es um 1670/71 und errichtete hier eine Meierei für die Butterversorgung des Hofes. Nun wurde ein Amtmann, Oberamtmann oder Amtshauptmann – Herr und Gebieter im Auftrag des Landesherrn.
1752 ließ der König Friedrich Wilhelm I. eine Kolonie für 12 Kolonisten aus Sachsen anlegen. Sachsen reichte damals dicht an Fahlhorst heran, so waren z. B. die Dörfer Glau, Blankensee und Schönhagen schon sächsisches Gebiet. Um 1800 wurden 16 Feuerstellen und 62 Einwohner gezählt. Das Vorwerk Fahlhorst war wie Schenkendorf und Alt-Langerwisch Bestandteil der Amtsdomäne Saarmund, die nach den napoleonschen Kriegen das Schicksal vieler Staatsgüter teilte. Es kam in den Besitz Generalpächters und ehemaligen Oberförsters Kühne aus Cunersdorf bei Beelitz. Auf dem Erbwege gingen dann die Vorwerke Fahlhorst und Schenkendorf an Eduard Kühne. Eduard sowie sein Bruder Ludwig erhielten außerdem den Titel von Rittergutsbesitzern, allerdings ohne Stimmrecht auf dem Kreistag. Zwei Generationen lang blieb Fahlhorst nun im Besitz der von Kühnes. Um 1880 trat die Familie Koreuber die Nachfolge an. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das alte Vorwerk als Wirtschaftshof für die LPG „Vorwärts“ (Typ III) genutzt und im alten Gutshaus mehrere Wohnungen eingerichtet. Heute saniert dient es immer noch als Wohnhaus und ist mit dem neu gestalten Vorplatz ein Blickfang des Ortes.
Das jetzige Kirchengebäude von Fahlhorst mit Schulraum und Lehrerwohnung wurde 1882 errichtet. Er ersetzte einen Fachwerkbau von 1824. Allerdings lässt sich das Vorhandensein einer Gutskapelle bis in das Jahr 1605 zurückverfolgen. Aus diesem Jahre stammt eine steinerne Tafel, aus der hervorgeht, dass die fromme Gutsherrin und Patronin Hippolyta von Schlabrendorff, geb. von Cluern, Herrn Albrechts von Schlabrendorff nachgelassene Witwe, den Fahlhorstern eine Kirche stiftete. Bisher mussten die Fahlhorster sonntäglich nach der Nudower Kirche, einer Tochterkirche von Ahrensdorf, zum Gottesdienst pilgern. Ob ein Geistlicher über die Jahre im Dorf ansässig war, lässt sich nicht definitiv belegen. 1614 wird ein Kaplan in einem Schriftstück erwähnt.
Diese Ausführungen geben einen kleinen Einblick in die Fahlhorster Geschichte, sie sind also nicht allumfassend und hier und da durch weitere Forschungen zu ergänzen.
Autor: Annett Böhm
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